Hinweise für Donatoren

Leitfaden für Donatoren

Donatoren von Nach- und Vorlässen von Materialien zur Geschichte der Psychoanalyse (Wissenschaftliche Nachlässe, Korrespondenzen, Aufzeichnungen über psychoanalytische Arbeit, Photographien, Ton- und Filmdokumente) können sich zur Abgabe ihrer Donation an den Vorsitzenden oder Sekretär des Archivvereins wenden.

Die Erstellung einer groben Abgabeliste seitens der Donatoren ist wünschenswert. Aufzeichnungen über Behandlungen von Patienten bzw. Lehranalysen sind aus Datenschutzgründen nicht erwünscht.

Mit einem Vertrag zwischen dem Archivverein und dem Donator wird die rechtliche Übergabe in den Besitz des Archivvereins geregelt. Nach Ablauf von dreißig Jahren geht der Besitz auf das Bundesarchiv der Bundesrepublik Deutschland über.

Die Archivalien werden im Bundesarchiv Koblenz gelagert und archivwissenschaftlich bearbeitet.

Zu wissenschaftlichen Zwecken können die Archivalien im Bundesarchiv Koblenz eingesehen werden. Hierzu bedarf es einer Genehmigung durch ein Vorstandsmitglied des Archivvereins.

Archivalien, die einer Sperrfrist unterliegen sollen, sind möglichst vom Donator zu verschließen. Sie werden zusätzlich vom Bundesarchiv versiegelt. Es ist dabei wichtig, metallhaltige Büroklammern, Kunststoffhüllen und Klebestreifen zu entfernen.

Umfangreiches Material kann nach Akzeptierung der Donation durch den Archivverein vom Fahrdienst des Bundesarchivs abgeholt werden.

Vertrag zwischen Archivverein und Donatoren (pdf)